Die Frage nach dem Gewicht – immer eine sensible Sache. Nicht nur bei der Partnersuche, ebenfalls in Bezug auf das Wohnmobil kann dieses Thema in Form der Überladung schnell zu Problemen führen.
Zuhause beim Beladen des eigenen Wohnmobils, stellst du dir in der Regel andere Fragen, als die nach der erlaubten Zuladung deines Fahrzeugs. Du schaust eher was noch fehlt und aus Erfahrung nimmt man lieber zu viel als zu wenig mit. Haben ist schließlich besser als brauchen! Aber aufgepasst, denn eine Überladung des Wohnmobils passiert schneller als gedacht. Gerade bei steigender Ausstattung im Wohnmobil wird der Spielraum für das Beladen dabei zunehmend kleiner.
Wir zeigen dir nachfolgend, wie du deine Zuladung besser einschätzen kannst und was dich erwartet, sollte die Polizei dir freundlich mit der Kelle winken. Außerdem kurz hingewiesen, warum das (möglichst niedrige) Gesamtgewichts auch in deinem Interesse liegen sollte.
Berechnung der erlaubten Zuladung
Um sich vor der Überladung zu schützen, gilt es für gewöhnlich eine einfache Rechenaufgabe zu lösen:
Zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht = erlaubte Zuladung / Nutzlast
Bevor nun fröhlich gepackt werden kann, noch kurze Hinweise zu den Begriffen.
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) findest du im Fahrzeugschein unter dem Punkt „F.1“. Diese Zahl zeigt an, bis dahin und nicht weiter. Soviel darf dein Fahrzeug mitsamt jeglichem Inhalt auf die Waage bringen.
Das Leergewicht deines Fahrzeugs findest du im Fahrzeugschein unter dem Punkt „G“. Leergewicht wird heutzutage ebenfalls benannt als „Masse des betriebsfertigen Fahrzeugs“. Meint damit, alles was nötig ist um das Fahrzeug in Gang zu bekommen ist dabei berücksichtigt. Damit hat man zwei Zahlen, die subtrahiert voneinander die Nutzlast bzw. Zuladung ergeben. Doch leider ist es damit nicht getan.
Das Leergewicht beinhaltet laut Definition einen eingebauten zu 90% gefüllten Kraftstofftank und zu 100% gefüllte Systeme anderer Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser). Dazu kommen noch im Betrieb mitgeführte Ausrüstungsteile (wie Wagenheber, Ersatzrad, Feuerlöscher etc.) und pauschal 75kg als Fahrergewicht.
In den meisten Fällen bist du allerdings nicht alleine unterwegs und auch die 75kg als Fahrergewicht sind zumindest aus eigener Erfahrung mutig gerechnet. Wenn du dein Wohnmobil zusätzlich etwas nachgerüstet hast, beispielsweise mit Fahrradträger, Leiter oder Ähnlichem so gilt dies ebenfalls mit einzurechnen. Als letzte Variable existiert von Seiten der Wohnmobilhersteller eine Unregelmäßigkeit. Durch die erlaubte „5-Prozent-Regel“ behalten sich die Hersteller eine Toleranz des angegebenen Gewichts nach unten oder oben vor. Begründet sind diese 5-Prozent durch einfache Abweichung beim Montageprozess bzw. der verwendeten Materialen. Spanplatten können in ihrer Stärke abweichen, unterschiedliche Mengen von Dichtmasse oder Feuchtigkeit im Schaumstoff sind dabei nur einige Beispiele.
Um vornherein sicher zu gehen, kommt man meist nicht um eine Überprüfung herum. Für das Wiegen deines Wohnmobils, empfehlen wir den TÜV, eine Mülldeponie oder einen Baustoffhändler in deiner Umgebung aufzusuchen. Mithilfe einer milden Spende für die Kaffeekasse und etwas Freundlichkeit lässt sich dort in der Regel was erreichen.
Gebührenübersicht bei Übergewicht
Bitten die Herren der Verkehrsüberwachung auf die Waage und stellen eine Überladung fest, gibt es eine übersichtliche Tabelle zur Festlegung der Strafe. Diese orientiert sich an der Höhe der Überschreitung. Deutschland ist im Vergleich zum Ausland dabei sogar noch im Mittelfeld. Allerdings ist zu beachten, dass Fahrer und Halter des Fahrzeugs belangt werden!
Fahrzeugführer und Fahrzeughalter bis 7,5 Tonnen jeweils
ÜBERLADUNG | STRAFGELD | PUNKTE |
über 5 % | 10 € | – |
über 10 % | 30€ | – |
über 15 % | 35€ | – |
über 20 % | 95€ | 1 |
über 25 % | 140€ | 1 |
über 30 % | 235€ | 1 |
Fahrzeugführer über 7,5 Tonnen
ÜBERLADUNG | STRAFGELD | PUNKTE |
2% bis 5% | 30 € | – |
über 5% | 80€ | 1 |
über 10% | 110€ | 1 |
über 15% | 140€ | 1 |
über 20% | 190€ | 1 |
über 25% | 285€ | 1 |
über 30% | 380 € | 1 |
Fahrzeughalter über 7,5 Tonnen
ÜBERLADUNG | STRAFGELD | PUNKTE |
2% bis 5% | 30 € | – |
über 5% | 140€ | 1 |
über 10% | 235€ | 1 |
über 15% | 285€ | 1 |
über 20% | 380€ | 1 |
über 25% | 425€ | 1 |
über 30% | 425€ | 1 |
Tipps zu Überladung & Ladesicherung
Die Gewichtskontrolle auf den Straßen gibt es nicht ohne Grund. So lästig es scheinen mag, das Vermeiden von Überladung und die Ladungssicherung haben einen ernst zunehmenden Hintergrund. Das veränderte Fahrverhalten und herumfliegende Ladung können schwerwiegende Folgen haben. Sicher ist, dass eine Überladung des Fahrzeugs die Fahreigenschaften negativ beeinflusst. Die Meisten sind vermutlich schon in brenzlige Situationen gekommen in denen Ausweichmanöver oder abruptes Bremsen nötig war, um Schlimmeres zu vermeiden. Bei einem schwer bepackten Wohnmobil bedeutet eine Überladung unter anderem lange Bremswege und steigende Schwerfälligkeit. Das erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls im Allgemeinen, sondern vergrößert gleichzeitig die Verletzungsschwere der Unfallbeteiligten. So wenige Unfälle mit Wohnmobilen vorkommen mögen, sind die Folgeschäden dabei nicht zu unterschätzen.
Damit während der Fahrt nicht Gefahr von innen lauert, wie das eigene Gepäck, ein paar Hinweise zum Packen und Sichern der Ladung:
- Obere Fächer mit leichten Gegenständen beladen
- Schweres Gepäck nach unten, bestenfalls zwischen die Achsen packen.
- Im Innenraum auf Rutschfestigkeit achten
- Schranktüren in Fahrtrichtung nicht zu schwer beladen
- Ladung im Alkoven mit Netz zusätzlich stützen
- Fahrräder auf Trägern zusätzlich mit Schloss sichern
Wenn du diese Tipps befolgst, hast du bei der nächsten Kontrolle nichts mehr zu befürchten und dein Portmonee, so wie die anderen Verkehrsteilnehmer freuen sich auch. 🙂
11 comments on Überladung des Wohnmobils – Was wiegst du?
Auch wenn der Artikel schon ein paar Tage alt ist, ist er immer aktuell.
Meine Frage der % Berechnung?
Von was 5%, von der Zuladung (Gesamtgewicht minus Leergewicht wie im Fahrzeugschein)?
Hallo,
die 5% sind auf das zulässige Gesamtgewicht bezogen.
Also Leergewicht + maximale Zuladung.
Gruß Tobi
Hallo
Bei einer Überladung bis 5% wird in Deutschland die Weiterfahrt in aller Regel gestattet. Ist auch so in den Kommentaren zum Bußgeldkatalog vermerkt.Bei einer Überlaung zwischen 5 und 10% liegt es im Ermessen des Beamten ob er die Weiterfahrt gestattet. Also beachten wie man in de Wald hineinruft somschallst auch wieder heraus. Es dürfen bei der Kontrolle kein weiteren technischen Mängelvorhanden sein.
Bei einer Überladung über 10% muss nur soviel ausgeladen werden,dass man unter 5% kommt. Dies gilt aber nur in Deutschland. In anderen Ländern z.B. Österreich gibts keine Toleranzen .Außerdem sind die Bussgelder im Ausland deutlich höher.
Ich wiege auch vor jeder Fahrt das Fahrzeug und zwar Achsweise.
Die Überschreitung der zulässigen Achslasten , an die fast niemand denkt, kostet nämlich extra und das ist bei einer Überladung meistens gegeben.
Gruß aus dem Spessart
Hallo Ernst,
danke für deinen Kommentar!
Viele Grüße,
Tobi
Das Problem mit der Überladung ist neben der Strafe auch die untersagte Weiterfahrt, bevor das Fahrzeug nicht auf ein erlaubtes Niveau abgelastet wurde.
Was bei einer Urlaubsfahrt, hunderte Km von zu Hause entfernt zu richtigen Problemen führen kann.
Es ist also nicht mit der dicken Brieftasche und dicken E**rn getan.
Sonnige Grüße und ein schönes Wochenende.
Hallo Dirk,
danke für den zusätzlichen Hinweis!
Gruß Tobi
Wie immer ein gut brauchbarer Kommentar,der auch wirklich informiert.
Danke weiter so !
Vielen Dank! 🙂
Viele Grüße,
Tobi
Ich wiege mein Wohnmobil immer vor jeder großen Reise im Milchhof, die haben eine Fahrzeugwaage. So bin ich ganz sicher, mein zgG zu kennen…
Sehr guter Hinweis! An solchen Stellen kann man auch immer sehr gut sein Fahrzeug wiegen lassen.
Ich fahre den x250 Fiat Ducato dreieinhalb Tonnen bin jetzt ca 5 % über meinem Gesamtgewicht voll beladen mit Treibstoff Wasser zwei Personen und zwei Hunden und jede Menge Umbauarbeiten damit man das Wohnmobil überhaupt vernünftig nutzen kann
Kommentare sind geschlossen.
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