Als Kastenwagen wird ein Fahrzeug mit verschlossenem Laderaum bezeichnet. Häufig wird ein solches Fahrzeug als Lieferwagen eingesetzt, er eignet sich aber auch gut als Campingfahrzeug. Die Karosserie bildet hierbei eine bauliche Einheit mit dem Fahrerhaus und der Laderaum ist meistens durch eine raumhohe oder halbhohe Trennwand oder durch ein Gitter getrennt.
Steuerlich wird ein Kastenwagen in Deutschland als LKW behandelt und dadurch nach Nutzlast anstatt nach Hubraum besteuert.