Urlaub mit Wohnmobilen ist immer beliebter. Kein Wunder, schließlich ist man flexibel und (relativ) ortsungebunden unterwegs. Außerdem hat man immer alles dabei und richtet sich nach den eigenen Wünschen ein. Da kommt schnell einiges zusammen und plötzlich ist das Gesamtgewicht überschritten – dann ist Auflasten der einzige Weg, Bußgeld zu umgehen und weiterhin sicher unterwegs zu sein.

Wohnmobile mit einem Fiat-Ducato-Chasis sind zurecht sehr beliebt: Die Fahreigenschaften stimmen, die Technik passt, Ersatzteile sind leicht zu bekommen und die Ducato-Community ist sympathisch und groß.

Zudem ist die Inneneinrichtung komplett nach den eigenen Wünschen gestalt- und erweiterbar: Eine Solaranlage, Zusatzbatterien, größere Gas- oder Wassertanks, eine Klima- und eine SAT-Anlage – wer nicht schon von Werk ein komplett ausgestattetes Wohnmobil hat, stattet sich gern nach und nach mit mehr Komfort aus.

Wenn dann auch noch die Fahrräder dabei sein sollen oder man vielleicht bald nicht mehr nur zu zweit reist, ist dringend ein höheres zulässiges Gesamtgewicht nötig.

Auflasten des Ducatos

Auflasten – was heißt das überhaupt? Aufzulasten heißt, das serienmäßig eingetragene Gesamtgewicht (Gesamtmasse) bei gleichbleibendem Leergewicht zu erhöhen. Detaillierte Informationen zu Gesamt- und Leergewicht findest du in diesem Beitrag aus 2017.

Für den Fiat Ducato gibt es eine große Auswahl an Umbausätzen. Diese sind bei verschiedenen Firmen erhältlich (Auswahl am Ende dieses Beitrags). Dabei werden Auflastungen meist mit Zusatzblattfedern oder Luftfederungen durchgeführt. Auch für Bremsen sind entsprechende Umbausätze mit eingeschlossen.

Die rote Federung eines Wohnmobils in Nahaufnahme. Zum Auflasten muss oft die Federung getauscht werden.

Meist erfolgt die Auflastung durch Zusatzblattfedern oder Luftfederungen.                        © eggeeggjiew – fotolia

Vorteile des Auflastens

Das Auflasten hat nicht nur den Vorzug, mehr transportieren zu können: Kommt es zu einem Unfall, bei dem die Überladung als Ursache oder zumindest als Teilursachen bewertet wird, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern.

Zudem kann eine Auflastung die Nutzungsdauer des Wohnmobils verlängern. Und sich positiv auf die Fahreigenschaften auswirken. Warum ist das so? Wohnmobile verfügen meist über ein hohes Aufbaugewicht. Deshalb liegen sie häufig sehr nah an der maximalen Achslast – dementsprechend befindet sich das Fahrwerk beim Fahren in einem fast komplett eingefederten Zustand. Durch das Auflasten wird der Camper etwas höher gelegt und der Restfederweg nimmt zu.

Was es zu beachten gilt

Die Auflastung selbst kann durch den Hersteller erfolgen – dort besteht auch die Möglichkeit, zu überprüfen, ob das eigene Wohnmobil bereits aufgelastet wurde. Hierbei ist nicht nur das Gesamtgewicht relevant. Dies kann zwar stimmen, allerdings spielt die gleichmäßige Verteilung auf die Achsen eine große Rolle.

Wohnmobil-Hersteller konstruieren die Staumöglichkeiten nicht immer so, dass die Achslasten nach dem Beladen ausgeglichen sind. Das führt oft zu frühzeitigem Verschleiß und macht das eigene Fahrzeug zu einem Verkehrsrisiko.

Falls der Wohnmobilhersteller keine Auflastungen vornimmt, informiert der Hersteller des Basisfahrzeugs, unter welchen Bedingungen eine Auflastung stattfinden kann. Der Hersteller darf Freigabebescheinigungen aushändigen oder den Aus- bzw. Umbau von bestimmten Fahrzeugteilen zur Voraussetzung machen.

Dazu können z. B. Änderungen an Bremsen, Federn und Stoßdämpfern zählen. Teilweise sind auch tragfähigere Reifen nötig. Meistens werden mehrere Umbaumaßnahmen miteinander verbunden.

Wenn die benötigten Freigabebescheinigungen vorliegen, ist der nächste Schritt, die Auflastung vom TÜV beziehungsweise der DEKRA abnehmen zu lassen. Mit der Bescheinigung geht’s dann zum Straßenverkehrsamt, um die Fahrzeugpapiere zu ändern. Für beides entstehen je nach Abnahmeart und vorherigen Änderungen Kosten im Umfang von ca. 12 bis 60 Euro.

Einschränkungen durchs Auflasten

Die Freiheit, mehr laden zu können, führt auch zu Einschränkungen:

  • Viele müssen die eigene Führerscheinerlaubnis erweitern.
  • Es können höhere Mautgebühren anfallen.
  • Die Tempolimits für Lkw sind verpflichtend.

Pkw-Führerschein oft nicht ausreichend

Bei einer Auflastung auf über 3,5 t ergeben sich Konsequenzen bezüglich der Führerscheinerlaubnis. Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, können auch nach dem Auflasten problemlos weiterfahren. Sie dürfen sogar Fahrzeuge mit bis zu 7,5 t Gewicht und einem 750 kg schweren Anhänger fahren.

Detailaufnahme eines Führerscheins; die Führerscheinklassen C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, M, L und T sind zu erkennen.

Das Auflasten kann dazu führen, dass die Fahrschulbank erneut gedrückt werden muss.                      © A_Bruno – fotolia

Anders gestaltet sich die Lage, wenn der Führerschein erst nach 1999 gemacht wurde: Hier wird ab 3,5 t Gesamtgewicht eine Fahrberechtigung nach Führerschienklasse C1 verlangt.

Diese wird vorerst nur für fünf Jahre ausgestellt. Um die Eignung der jeweiligen Person zu bestimmen, sind eine augenärztliche sowie eine Gesundheitsuntersuchung verpflichtend. Die Untersuchungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden.

Inklusive aller Fahrstunden, der Prüfungsgebühren und der Einholung weiterer Unterlagen ist mit ca. 2000 Euro Kosten für die Führerscheinerweiterung zu rechnen – abhängig von Stundenzahl und Prüfungsversuchen.

Auf Lkw-Verkehrsregeln achten

Durch die Auflastung auf über 3,5 t fallen Wohnmobile in die rechtliche Regelung von Lastwagen. Dadurch gilt ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb von Ortschaften sowie 100 km/h auf Autobahnen. Zudem gelten dieselben Überholverbote und der gleiche Mindestabstand wie für Lkw.

Eine Verbotsschild für die Durchfahrt von Lkw.

Mit mehr als 3,5 t gelten viele rechtliche Regelung von Lkw.                                                       © Benediximus – fotolia

ABS, TÜV und mehr

Seit 01.01.2001 sind ABS für Wohnmobile mit über 3,5 t Gewicht gesetzlich verpflichtend. Ausgenommen sind ältere Modelle, die vor dem 31.12.2000 zugelassen wurden und bis zu 3,8 t aufgelastet werden.

Zum TÜV geht’s dann alle zwei Jahre. Nach sieben Jahren fällt dieser Besuch jährlich an.

Zur vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung bestehend aus Warndreieck, Warnweste mit Kontrollzeichen und Verbandskasten kommt nach dem Auflasten eine Warnleuchte hinzu. Ab 4 t Gesamtgewicht sind zusätzlich Unterlegkeile vonnöten.

Beim Parken über Nacht und in geschlossenen Ortschaften ist eine Warntafel am Wohnmobil Pflicht. Auf Gehwegen ist Parken bereits ab 2,8 t Gesamtgewicht nicht mehr erlaubt.

Steuerunterschiede

Unter 3,5 t richtet sich die Kfz-Steuer nach Gewicht. Darüber orientiert sie sich zusätzlich an Lärm und Schadstoffen. Mit Schadstoffklasse S1 oder S2 kann sich diese Regelung als Vorteil herausstellen. Ist das nicht der Fall, steigt die Besteuerung. Die ausschlaggebenden Angaben sind im Fahrzeugschein unter der Kennziffer 33 zu finden.

Mautgebühren

Höhere Mautgebühren sind bei einem Gesamtgewicht von über 3,5 t in Frankreich und Österreich zu bezahlen. Auch die dortigen Bußgelder (z. B für Geschwindigkeitsübertretung) steigern sich analog.

Trotz der vielen Übereinstimmungen zu Lkw-Regeln müssen Fahrzeuge mit über 3,5 t Gesamtgewicht keine Winterreifen aufweisen, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse vorliegen. Wenn diese aber vorherrschen, sind vier Millimeter Mindestmaß für Winterreifenprofile Pflicht.

Speziell in Österreich ist bei über 3,5 t eine Go-Box nötig – zudem werden entsprechend der Kilometerzahl Gebühren erhoben. Die Gewichtskontrollen sind bei unseren Nachbarn akribischer als in Deutschland: Räder, Achsen und Gesamtfahrzeug haben jeweils eigene Gewichtsgrenzen. Eine Toleranz bei der Überschreitung des Gesamtgewichts gilt hier ebenfalls nicht.

Auflasten vermeiden?

Wenn du noch vor dem Erwerb eines Wohnmobils stehst, kannst du mögliche Kosten fürs Auflasten umgehen bzw. ein Fahrzeug wählen, dass deinen gewünschten Zuladungs-Anforderungen von Anfang an entspricht: Wichtig ist dabei, das reale Gewicht des Fahrzeugs in Augenschein zu nehmen.

Das Gesamtgewicht von Wohnmobilen wird von Händlern häufig im Serienzustand angegeben. Rechne deshalb vor dem Kauf auf jeden Fall infrage kommende Sonderausstattungen mit ein – oft kommt das fahrbare Zuhause ohne diese eh kaum aus.

Die sicherste Variante: Du fährst das Wohnmobil während der Testfahrt zum TÜV oder zur DEKRA und wiegst es – dann lässt sich auch besser kalkulieren, wie schwer die Ladung noch werden darf.

Oder doch Ablastung geplant?

Neben dem Auflasten kann ein Wohnmobil natürlich auch abgelastet werden. Darunter versteht man die spätere Verringerung des zulässigen Gesamtgewichts. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe:

  • Du planst den Kauf eines Wohnmobils, dass für deine Führerscheinklasse zu schwer ist.
  • Du planst einen (längeren) Aufenthalt in Frankreich oder Österreich und möchtest Maut sparen.
  • Du willst in eine andere Kfz-Steuerklasse.
  • Du hast keine Lust auf Lkw-Verkehrsregeln.
  • Jemand anderes soll dein Wohnmobil fahren, aber die Führerscheinklasse gilt nicht für Fahrzeuge über 3,5 t.

Letztlich solltest du dir genau überlegen, ob du tatsächlich stets unter den 3,5 t bleiben wirst (Mitfahrer, Gepäck, Camping-Utensilien etc.). Zudem ist eine eingeplante Zuladungsreserve immer sinnvoll.

Entscheidest du dich zur Ablastung, musst du das Gewicht ausreichend verringert. Danach fährst du zum TÜV. Nach dortiger Überprüfung erhältst du ein neues Datenblatt. Damit geht’s dann zur Zulassungsstelle. Das neue Gewicht wird eingetragen und das Typenschild geändert. Fertig.

Umbausätze zum Auflasten

Folgende Firmen bieten Umbausätze zum Verkauf oder zum Selbsteinbau:

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